ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Online-Buchung und Vermietung von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör über www.oim.bike

Stand: Juni 2026

  1. Vermieter und Vertragsparteien
    1. Vermieter

Vertragspartner für sämtliche Buchungen, Reservierungen und Mietverträge ist die

O.I.M. Events GmbH Urchen 23

5761 Maria Alm am Steinernen Meer Österreich

Firmenbuchnummer: 573013t Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg UID-Nr.: ATU78086349

Gewerbeaufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

Telefon: +43 660 5773279

E-Mail: info@oim.events

nachfolgend „Vermieter“ genannt.

1.2 Verleihstation

Die Ausgabe und Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich an der Betriebsstätte:

outdoorsinmind.bikerental Hütten 33

5771 Leogang Österreich

Der Vermieter behält sich vor, Mietgegenstände auch an anderen vereinbarten Orten zu übergeben oder zurückzunehmen.

1.3 Kunde

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt.

1.4 Nutzer

Nutzer ist jene Person, welche den Mietgegenstand tatsächlich verwendet.

Kunde und Nutzer können identisch sein.

Bucht der Kunde für andere Personen, ist er verpflichtet, sämtliche für die Vertragsabwicklung und die sichere Nutzung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß anzugeben.

1.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

  1. Geltungsbereich

2.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Reservierung, Buchung und Vermietung von:

  1. Fahrrädern,
  2. E-Bikes,
  3. Schutzausrüstung,
  4. Zubehör,
  5. sonstigen Mietgegenständen

welche über die Website www.oim.bike, per E-Mail, telefonisch oder direkt an der Verleihstation abgeschlossen werden.

2.2

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2.3

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB. 2.4

Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Kunde gehen diesen AGB vor.

  1. Vertragsabschluss
    1. Darstellung der Leistungen

Die Darstellung von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör und Zusatzleistungen auf www.oim.bike stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Sie dient ausschließlich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

  1. Buchung

Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.

Die Buchungsbestätigung kann insbesondere erfolgen durch:

* E-Mail,

3.4 Pflichtangaben

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft insbesondere:

3.5 Fehlerhafte Angaben

Der Kunde haftet für sämtliche Nachteile und Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.

3.6 Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vertragsrelevante Informationen elektronisch zu erhalten.

  1. Mietgegenstand

4.1

Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Mietgegenstand einschließlich des vereinbarten Zubehörs.

4.2

Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzmodell bereitzustellen, sofern:

  1. technische Defekte auftreten,
  2. Sicherheitsgründe dies erfordern,
  3. das gebuchte Modell beschädigt wurde,
  4. unvorhersehbare Umstände eintreten. 4.3

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrradmodell, eine bestimmte Farbe oder eine bestimmte Komponentenausstattung besteht nicht.

4.4

Kann kein angemessener Ersatz bereitgestellt werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Rückerstattung verlangen.

4.5 Verfügbarkeit

Angaben zu:

können geringfügig von den auf der Website dargestellten Informationen abweichen, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. 5.2

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.3

Der gesamte Mietpreis ist vor Übergabe des Mietgegenstandes zur Zahlung fällig. 5.4

Die Zahlung erfolgt über die auf www.oim.bike angebotenen Zahlungsmethoden. 5.5

Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Mietgegenstandes bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.

5.6 Rückbelastungen

Kosten, die durch vom Kunden verursachte Rückbelastungen, Chargebacks oder ungerechtfertigte Zahlungsrückbuchungen entstehen, können dem Kunden weiterverrechnet werden.

  1. Ausgabe und Rückgabe
    1. Ausgabe

Die Ausgabe der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich ab 09:00 Uhr. Ein Anspruch auf frühere Übergabe besteht nicht.

  1. Rückgabe

Die Rückgabe hat spätestens bis 16:45 Uhr am vereinbarten Rückgabetag zu erfolgen.

  1. Verspätete Rückgabe

Erfolgt die Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt, mindestens einen zusätzlichen Miettag zu verrechnen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

  1. Rückgabezustand

Der Mietgegenstand ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren bleiben außer Betracht.

  1. Dokumentation

Der Zustand des Mietgegenstandes kann bei Ausgabe und Rückgabe fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden.

  1. Vorzeitige Rückgabe

Eine vorzeitige Rückgabe begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.

Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen eine teilweise Rückerstattung oder Gutschrift gewähren.

  1. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten

Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

  1. Nichtabholung reservierter Fahrräder

7.1

Reservierte Fahrräder sind grundsätzlich bis 11:00 Uhr am ersten Miettag abzuholen. 7.2

Erfolgt keine Abholung bis 11:00 Uhr und wurde keine gesonderte Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.

7.3

Die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen bleiben hiervon unberührt. 7.4

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrradmodell besteht nach einer verspäteten Abholung nicht mehr.

  1. Stornierung und Umbuchung
    1. Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn

Bei einer Stornierung bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn wird der bezahlte Mietpreis rückerstattet.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Buchungswertes einzubehalten.

  1. Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn

Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises sowie zusätzlich die Bearbeitungsgebühr von 5 % einbehalten.

  1. Nichterscheinen (No-Show)

Erscheint der Kunde nicht zur vereinbarten Abholung und erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der gesamte Mietpreis bleibt geschuldet.

  1. Umbuchungen

Umbuchungen können nach Verfügbarkeit erfolgen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

  1. Maßgeblicher Zeitpunkt

Für die Einhaltung der Stornofristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter maßgeblich.

  1. Krankheit oder Unfall des Kunden 9.1

Kann der Kunde aufgrund einer nach Buchung eingetretenen Erkrankung oder eines Unfalls die Mietleistung nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, kann der Vermieter nach Vorlage eines geeigneten Nachweises nach eigenem Ermessen eine Umbuchung, Gutschrift oder anteilige Rückerstattung gewähren.

9.2

Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung, Gutschrift oder Rückerstattung besteht nicht.

  1. Fernabsatzrecht und Verbraucherinformationen 10.1

Die Buchung und Bezahlung der Mietleistungen erfolgt über die Website www.oim.bike. 10.2

Mit Abschluss des Buchungsvorganges bestätigt der Kunde ausdrücklich die Kenntnisnahme dieser AGB, der Datenschutzerklärung sowie der Stornobedingungen.

10.3

Die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes erfolgt für einen konkret vereinbarten Mietzeitraum und stellt eine Freizeitdienstleistung mit einem spezifischen Leistungszeitraum dar.

10.4

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

10.5

Die in diesen AGB geregelten Stornierungsbedingungen stellen eigenständige vertragliche Regelungen dar und begründen kein gesetzliches Widerrufsrecht.

10.6

Offensichtliche Schreib-, Preis- oder Rechenfehler berechtigen den Vermieter zur Korrektur oder Anfechtung des Vertrages im gesetzlich zulässigen Umfang.

  1. Übernahme des Mietgegenstandes
    1. Identitätsnachweis

Vor Übergabe des Mietgegenstandes hat der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Kunden vor Übergabe des Mietgegenstandes zu überprüfen.

  1. Speicherung von Identifikationsdaten

Der Vermieter ist berechtigt, die Ausweisnummer zum Zweck der Vertragsabwicklung, Identitätsfeststellung, Betrugsprävention sowie zur Sicherung berechtigter Ansprüche datenschutzkonform zu speichern.

  1. Übergabezustand

Der Mietgegenstand wird in technisch ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand übergeben.

  1. Dokumentation

Der Zustand des Mietgegenstandes kann vor Übergabe durch:

  1. Fotos,
  2. Videos,
  3. digitale Übergabeprotokolle,
  4. schriftliche Dokumentationen festgehalten werden.
  5. Sichtprüfung

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen.

  1. Mängelanzeige

Offensichtliche Schäden oder Mängel sind unverzüglich vor Fahrtantritt zu melden. Unterbleibt eine Meldung, gilt der Mietgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.

  1. Einweisung

Der Vermieter kann dem Kunden eine technische Einweisung in Bedienung und Nutzung des Mietgegenstandes erteilen.

Die Einweisung beschränkt sich auf grundlegende Bedienungs- und Sicherheitsinformationen.

11.8 Verweigerung der Übergabe

Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Mietgegenstandes zu verweigern, wenn begründete Zweifel an einer sicheren Nutzung bestehen.

Dies gilt insbesondere bei:

Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung besteht in diesen Fällen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

  1. Nutzung des Mietgegenstandes
    1. Bestimmungsgemäße Nutzung

Der Mietgegenstand darf ausschließlich entsprechend seinem vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.

  1. Zulässige Nutzung

Die Nutzung ist insbesondere auf:

  1. öffentlichen Straßen,
  2. Radwegen,
  3. Forstwegen,
  4. ausgewiesenen Trails,
  5. Bikepark-Anlagen

zulässig, sofern das jeweilige Fahrrad für den entsprechenden Einsatzbereich vorgesehen ist.

12.3 Eigenverantwortung

Der Kunde ist verpflichtet, seine Fahrweise an:

12.4 Alkohol- und Drogenverbot

Die Nutzung des Mietgegenstandes unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Einfluss ist untersagt.

12.5 Rennveranstaltungen

Die Teilnahme an:

ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

  1. Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist unzulässig.

Ausgenommen sind Nutzer, die bereits im Rahmen der Buchung bekanntgegeben wurden.

  1. Gesetzliche Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen sowie örtlicher Benutzungsregeln.

  1. Gesperrte Bereiche

Gesperrte Wege, Trails, Bikepark-Strecken oder sonstige Anlagen dürfen nicht befahren werden.

  1. Bikepark-Regelung
    1. Allgemeines

Die Nutzung in Bikeparks ist ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Fahrrädern gestattet.

  1. Zulässige Fahrradkategorien

Für die Nutzung in Bikeparks sind ausschließlich folgende Fahrradkategorien freigegeben:

  1. Enduro-Bikes
  2. Parkbikes
  3. Downhill-Bikes

13.3 Nicht freigegebene Fahrradkategorien

Insbesondere folgende Fahrradtypen sind nicht für Bikepark-Nutzung vorgesehen:

13.4 Vertragswidrige Nutzung

Die Nutzung eines nicht freigegebenen Fahrrades im Bikepark stellt eine vertragswidrige Nutzung dar.

13.5 Folgen vertragswidriger Nutzung

Schäden, die aus einer vertragswidrigen Nutzung entstehen, sind nicht vom Damage Guard umfasst.

13.6 Freigabe durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich vor, einzelne Modelle aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen für bestimmte Einsatzbereiche auszuschließen.

13.7 Nutzung auf eigene Gefahr

Die Nutzung von Freeride-, Enduro-, Downhill- und Bikepark-Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde bestätigt, über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen zu verfügen.

  1. Fahrkönnen und Eigenverantwortung
    1. Bestätigung des Kunden

Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und körperlichen Voraussetzungen zur sicheren Nutzung des gewählten Fahrrades zu verfügen.

  1. Selbsteinschätzung

Der Kunde ist verpflichtet, seine Fähigkeiten realistisch einzuschätzen.

  1. Keine Ausbildungspflicht

Der Vermieter schuldet keine Fahrtechnikschulung.

  1. Eigenverantwortung

Der Kunde nutzt den Mietgegenstand auf eigene Verantwortung.

  1. Haftung für Fehleinschätzungen

Schäden, die auf einer Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten beruhen, fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

  1. Minderjährige
    1. Zustimmung

Die Vermietung an Minderjährige erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

  1. Verantwortung

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Auswahl eines geeigneten Fahrrades verantwortlich.

  1. E-Bikes

Ein fixes Mindestalter für die Nutzung von E-Bikes wird nicht festgelegt.

  1. Haftung

Gesetzliche Vertreter haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Minderjährige.

  1. Zustimmungserklärung

Der Vermieter kann die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangen.

  1. Schutzausrüstung
    1. Mietbare Ausrüstung

Der Vermieter bietet je nach Verfügbarkeit insbesondere folgende Schutzausrüstung zur Miete an:

  1. Helme
  2. Protektorenjacken
  3. Knieprotektoren
  4. Ellbogenprotektoren
  5. weitere Sicherheitsausrüstung
  6. Empfehlung

Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung.

  1. Eigenverantwortung

Die Bereitstellung von Schutzausrüstung ersetzt nicht die Eigenverantwortung des Kunden.

  1. Beschädigungen

Beschädigungen an gemieteter Schutzausrüstung sind unverzüglich zu melden.

  1. Helme nach Stürzen

Nach einem Sturz ist jeder gemietete Helm unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  1. Sicherheitsprüfung

Der Vermieter ist berechtigt, beschädigte Helme oder Schutzausrüstung aus Sicherheitsgründen außer Betrieb zu nehmen.

  1. Damage Guard
    1. Allgemeines

Der Damage Guard ist eine optionale Zusatzleistung und kann vor Mietbeginn für einzelne Fahrräder gebucht werden.

  1. Vertragscharakter

Der Damage Guard stellt keine Versicherung im rechtlichen Sinn dar.

Er stellt ausschließlich eine freiwillige vertragliche Haftungsreduktion des Vermieters dar.

  1. Geltungsbereich

Der Damage Guard gilt ausschließlich für jenes Fahrrad, für welches er ausdrücklich gebucht wurde.

  1. Deckungssumme

Der Damage Guard deckt Reparaturkosten und Schäden bis zu einem Betrag von EUR 500,00 je Fahrrad.

  1. Mehrere Fahrräder

Werden mehrere Fahrräder gemietet, gilt die Deckung von EUR 500,00 für jedes einzelne Fahrrad gesondert.

  1. Einfache Fahrlässigkeit

Der Damage Guard deckt Schäden ab, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Hierzu zählen insbesondere:

  1. Sturzschäden,
  2. Umkippschäden,
  3. typische Fahrfehler,
  4. Schäden im normalen Bikepark-Betrieb.

17.7 Mitversicherte Bauteile

Der Damage Guard umfasst insbesondere Schäden an:

  1. Rahmen,
  2. Carbonteilen,
  3. Federgabeln,
  4. Dämpfern,
  5. Laufrädern,
  6. Motoren,
  7. Akkus,
  8. Ladegeräten,
  9. Antriebskomponenten.
  10. Deckungsgrenze

Übersteigen die tatsächlichen Reparaturkosten EUR 500,00, trägt der Kunde den darüber hinausgehenden Betrag.

  1. Kein Anspruch auf Neuteilersatz

Der Damage Guard begründet keinen Anspruch auf den Einbau neuer Originalteile, sofern eine fachgerechte Reparatur wirtschaftlich möglich ist.

  1. Reparaturentscheidung

Die Entscheidung über Art und Umfang der Reparatur liegt ausschließlich beim Vermieter.

  1. Keine Auszahlung

Der Damage Guard begründet keinen Anspruch auf Auszahlung von Geldleistungen an den Kunden.

  1. Ausschlüsse des Damage Guard
    1. Vorsatz

Der Damage Guard deckt keine Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.

  1. Grobe Fahrlässigkeit

Keine Kostenübernahme erfolgt für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Kunden oder Nutzers verursacht wurden.

Als grobe Fahrlässigkeit gelten insbesondere:

18.3 Vertragswidrige Nutzung

Der Damage Guard gilt nicht bei Nutzung entgegen diesen AGB oder entgegen ausdrücklicher Anweisungen des Vermieters.

18.4 Diebstahl und Verlust

Der Damage Guard deckt keine Schäden oder Kosten aufgrund von:

des Mietgegenstandes.

  1. Schäden, Verlust und Diebstahl
    1. Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.

  1. Normale Abnutzung

Normale, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung stellt keinen Schaden dar. Hierzu zählen insbesondere:

  1. üblicher Reifenverschleiß,
  2. üblicher Bremsbelagverschleiß,
  3. normale Gebrauchsspuren.

19.3 Nicht als normale Abnutzung geltende Schäden Nicht als normale Abnutzung gelten insbesondere:

19.4 Schadensmeldung

Jeder Schaden ist unverzüglich dem Vermieter zu melden.

19.5 Dokumentation

Der Vermieter ist berechtigt, Schäden fotografisch, schriftlich oder digital zu dokumentieren.

19.6 Diebstahl

Bei Diebstahl oder Verlust ist der Kunde verpflichtet:

  1. Haftung bei Diebstahl

Für Diebstahl oder Verlust haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Unterstützung bei der Aufklärung

Der Kunde hat den Vermieter bei der Aufklärung eines Diebstahls oder Verlustes zu unterstützen und alle zumutbaren Informationen bereitzustellen.

  1. Polizeiliche Anzeige

Im Falle eines Diebstahls ist dem Vermieter auf Verlangen eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen.

  1. Verdeckte Schäden

Der Vermieter ist berechtigt, auch nach Rückgabe festgestellte Schäden geltend zu machen, sofern diese bei der Rücknahme nicht unmittelbar erkennbar waren.

Dies gilt insbesondere für:

  1. Carbonrahmen,
  2. Carbonkomponenten,
  3. Felgen,
  4. Lager,
  5. Motoren,
  6. Akkus,
  7. elektronische Bauteile.

19.11 Manipulationsverbot

Veränderungen, Umbauten oder technische Eingriffe am Mietgegenstand sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

Dies gilt insbesondere für:

  1. Fahrwerk,
  2. Bremsanlage,
  3. Motor,
  4. Akku,
  5. Elektronik,
  6. Rahmen.

  1. Sicherung des Fahrrades
    1. Verpflichtung zum Absperren

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad bei jedem Verlassen gegen Diebstahl zu sichern.

  1. Verwendung von Schlössern

Zur Verfügung gestellte Schlösser sind bestimmungsgemäß zu verwenden.

  1. Unsachgemäße Sicherung

Wird ein Fahrrad unversperrt oder offensichtlich unzureichend gesichert abgestellt, stellt dies eine vertragswidrige Nutzung dar.

  1. Verlust von Schlüsseln

Verliert der Kunde einen Schlüssel eines Fahrrad- oder Akkuschlosses, trägt er die Kosten für:

  1. Ersatzschlüssel,
  2. Schlossersatz,
  3. Umcodierungen,
  4. notwendige Servicearbeiten.

  1. E-Bikes
    1. Bestandteile

Akku und Ladegerät sind Bestandteil des Mietgegenstandes.

  1. Verwendung

Der Kunde verpflichtet sich zur sachgemäßen Verwendung entsprechend den Herstellerangaben.

  1. Laden

Akkus dürfen ausschließlich mit den vorgesehenen Ladegeräten geladen werden.

  1. Verlust

Der Verlust von Akku oder Ladegerät ist unverzüglich mitzuteilen.

  1. Ersatzkosten

Beschädigung oder Verlust können dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.

  1. Technische Defekte und Pannen
    1. Meldepflicht

Technische Defekte sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  1. Nutzungseinstellung

Bei sicherheitsrelevanten Defekten ist die Nutzung sofort einzustellen.

  1. Maßnahmen des Vermieters

Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen:

22.4 Kein Anspruch auf Ersatzrad

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzmodell besteht nicht.

22.5 Pannenhilfe

Ein Anspruch auf sofortige Pannenhilfe, Zustellung eines Ersatzfahrrades oder Rücktransport besteht nicht.

  1. Bergung und Rückholung
    1. Verantwortungsbereich des Kunden

Muss ein Fahrrad aufgrund eines vom Kunden verursachten Ereignisses geborgen oder abgeholt werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten.

  1. Beispiele

Dies gilt insbesondere bei:

  1. Fahrfehlern,
  2. Fehlplanung von Touren,
  3. Eigenverschulden,
  4. vertragswidriger Nutzung.

  1. Unfälle
    1. Meldepflicht

Unfälle mit Personen- oder erheblichem Sachschaden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat bei der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuwirken.

  1. Beteiligung Dritter

Soweit Dritte beteiligt sind, sind deren Kontaktdaten und relevante Informationen zu dokumentieren.

  1. Transport auf Fahrradträgern
    1. Zulässigkeit

Der Transport auf Fahrradträgern ist zulässig.

  1. Verantwortung

Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Befestigung.

25.3 Schäden

Schäden während des Transportes gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Reinigung
    1. Übliche Verschmutzung

Fahrräder dürfen in normal verschmutztem Zustand zurückgegeben werden.

  1. Außergewöhnliche Verschmutzung

Außergewöhnliche Verschmutzungen, die einen erheblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen, können gesondert verrechnet werden.

  1. Wetterbedingungen
    1. Allgemeines Wetterrisiko

Regen, Wind, Kälte, Hitze, schlechte Wetterprognosen oder persönliche Wettereinschätzungen berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung.

  1. Sicherheitsbedingte Einschränkungen Bei:
    • behördlichen Sperren,
    • Sicherheitsrisiken,
    • Schließungen von Liftanlagen,
    • Schließungen von Trails,
    • außergewöhnlichen Naturereignissen

kann die O.I.M. Events GmbH nach eigenem Ermessen:

  1. einen Ersatztermin anbieten,
  2. eine Gutschrift gewähren,
  3. eine angemessene Teilrückerstattung vornehmen.

27.3 Kein Anspruch auf bestimmte Leistung

Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Entschädigung besteht nicht.

  1. Haftung
    1. Gesetzliche Haftung

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Eigenverantwortung

Die Nutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden.

28.3 Ausschluss bestimmter Haftungsfälle

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  1. Persönliche Gegenstände

Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Strecken- und Geländeverhältnisse

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Zustand, Beschaffenheit oder Veränderungen von Straßen, Wegen, Trails oder Bikepark-Strecken entstehen.

  1. Empfehlungen und Tourenvorschläge

Empfehlungen zu Routen, Touren oder Strecken erfolgen unverbindlich.

Eine Haftung für Befahrbarkeit, Sicherheit oder Eignung wird nicht übernommen.

  1. Risikosport

Mountainbiken, Enduro- und Downhill-Sport sind Risikosportarten.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Stürze, Verletzungen und Sachschäden trotz ordnungsgemäßer Wartung der Mietgegenstände nicht ausgeschlossen werden können.

  1. Personenschäden

Zwingende gesetzliche Ansprüche wegen Personenschäden bleiben unberührt.

  1. Datenschutz
    1. Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

  1. Verarbeitete Daten

Der Vermieter verarbeitet insbesondere:

  1. Name,
  2. Anschrift,
  3. Telefonnummer,
  4. E-Mail-Adresse,
  5. Zahlungsdaten,
  6. Buchungsdaten,
  7. Ausweisnummer,
  8. Schadens- und Dokumentationsdaten.

29.3 Zwecke

Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur:

  1. Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Rechtsdurchsetzung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

  1. Schadensdokumentation

Fotos und Dokumentationen von Mietgegenständen dürfen zur Beweissicherung und Schadenabwicklung gespeichert werden.

  1. Aufbewahrung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, gesetzliche Pflichten oder die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.

  1. Datenschutzerklärung

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.oim.bike.

  1. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
    1. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

  1. Verbraucherschutz

Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  1. Ersatzregelung

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Geltung

Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen und Mietverträge der O.I.M. Events GmbH im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör und Schutzausrüstung.

  1. Zustimmung

Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

30.7 Inkrafttreten

Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf www.oim.bike in Kraft.

Outdoors in Mind - Bike Verleih

Hütten 33,
5771 Leogang
+43 660 5773279